Jeweils nach der Sitzung mit Kassabeleg, bei längeren Prozessen mit Zahlschein.
- Honorar Einzelstunde (45 Min.), einkommensabhängig zwischen € 95,- und € 150,-
- Honorar Doppelstunde Paar oder Familie, einkommens- zwischen € 200,- und 250,-
- Honorar Doppelstunde Coaching oder Supervision (2 x 45 Min.), abhängig vom Einkommen und der Gruppengröße zwischen € 190,- und € 250,-
Im Falle einer entsprechenden Indikation ist eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse möglich (derzeit zw. 28,-- und 40,--Euro pro Einheit).